KAPITÄNSPATENT

Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen aller Art, auf Wasserstraßen (z.B. Donau) und sonstigen Binnengewässern (Seen und Flüsse, die keine Wasserstraßen sind).

Mindestalter: 21 Jahre

Erford. Unterlagen:

  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung f. Führerschein „C“
  • Rot-Grün Test (Ishihara o. Ä.) nicht älter als 3 Monate
  • Strafregisterauszug
  • Kopie von Reisepass oder Personalausweis
  • Fahrpraxisnachweis über eine Fahrzeit von 480 Fahrtagen, nachzuweisen durch beglaubigte Einträge in einem Schifferdienstbuch

Kursdauer:

  • Theorie:
    – insgesamt 70 Stunden (Termine werden nach Absprache mit den Kursteilnehmern fixiert)
    – Exkursionen und Besichtigungen
    – Prüfungssimulation
  • Praxis:
    – Fahrausbildung auf Schulboot
    –  Schleusenfahrten
    –  Streckenfahrten (Struden, Wachau)

Kurskosten:  1100.— Euro

In den Kurskosten enthalten sind:

  • Ausbildung Theorie und Praxis
  • Schleusenfahrten
  • Streckenfahrten
  • Exkursionen (ÖSWAG, Schleusen)
  • Mehrwertsteuer
  • Prüfungsgebühren (ca. 350.- Euro)

Die  Prüfungen werden von Bediensteten des BMVIT  abgehalten und finden immer wochentags statt.

Kursanmeldung

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Es gelten unsere Datenschutzhinweise, welche unter DATENSCHUTZ zu finden sind.

  • Termine Kapitänspatent

    Hier die neuen, bereits feststehenden Kurstermine:

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