KAPITÄNSPATENT
Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen aller Art, auf Wasserstraßen (z.B. Donau) und sonstigen Binnengewässern (Seen und Flüsse, die keine Wasserstraßen sind).
Mindestalter: 21 Jahre
Erford. Unterlagen:
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung f. Führerschein „C“
- Rot-Grün Test (Ishihara o. Ä.) nicht älter als 3 Monate
- Strafregisterauszug
- Kopie von Reisepass oder Personalausweis
- Fahrpraxisnachweis über eine Fahrzeit von 480 Fahrtagen, nachzuweisen durch beglaubigte Einträge in einem Schifferdienstbuch
Kursdauer:
- Theorie:
– insgesamt 70 Stunden (Termine werden nach Absprache mit den Kursteilnehmern fixiert)
– Exkursionen und Besichtigungen
– Prüfungssimulation - Praxis:
– Fahrausbildung auf Schulboot
– Schleusenfahrten
– Streckenfahrten (Struden, Wachau)
Kurskosten: 1100.— Euro
In den Kurskosten enthalten sind:
- Ausbildung Theorie und Praxis
- Schleusenfahrten
- Streckenfahrten
- Exkursionen (ÖSWAG, Schleusen)
- Mehrwertsteuer
- Prüfungsgebühren (ca. 350.- Euro)
Die Prüfungen werden von Bediensteten des BMVIT abgehalten und finden immer wochentags statt.
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Termine Kapitänspatent
Hier die neuen, bereits feststehenden Kurstermine: